KOMM-Bildungsbereich

Archiv - Wortbruch

Beschluß des Stadtrates vom 27.10.1999

Die Rauminhalte des Nutzungskonzeptes zum Künstlerhaus werden folgendermaßen präzisiert bzw. festgelegt:

1. Im Erdgeschoß des 1. Bauabschnittes wird die neue Fränkische Galerie zusammen mit Teilen der Graphischen Sammlung untergebracht. Sie werden Bestandteil des Ausstellungsbereiches im Künstlerhaus, vom Amt für Museen der Stadt Nürnberg verwaltet und vom Kunsthaus e.V. auf den Ausstellungsflächen getragen und organisiert.

2. Im Erdgeschoß des 1. Bauabschnittes werden die Ausstellungsbereiche damit insgesamt vom Kunsthaus e.V. getragen, um die Einheitlichkeit zu wahren. Hier wird die neue Fränkische Galerie in dem östlichen Ausstellungsraum am zukünftigen Haupteingang zur Dauerpräsentation mit wechselndem Inhalt untergebracht. Der westliche Ausstellungsraum gegenüber wird für Wechselausstellungen von Kunsthaus e.V. / Fränkischer Galerie und Graphischer Sammlung unter der Verantwortung des Kunsthauses e.V. genutzt. Die bisher vorgesehene Tür und Trennung innerhalb des 1. Bauabschnittes kann damit entfallen.

3. Im Kellergeschoß erhält der Kunsthaus e.V. einen Lagerraum von mindestens 25 qm.

4. Im 1. Obergeschoß des 1. Bauabschnittes erhält der Werkbund e.V. zwischen dem Büro des Filmhauses e.V. und dem Café der Kulturen einen Seminarraum, der in den Abendstunden auch durch andere Gruppen nutzbar sein muß.

5. Im 2. Obergeschoß des 1. Bauabschnittes wird die "Projektzone" dem Werkbund nach Vereinbarung zur zeitweisen Nutzung überlassen. 

6. Das 1. Obergeschoß und das Dachgeschoß Kopfbau Künstlerhaus bleiben für eine vielgestaltige Nutzung von Veranstaltungen und Tagungen gerade für Nutzer außerhalb des Künstlerhauses als multifunktionale Räume offen, stehen aber auch für zeitlich beschränkte Ausstellungen beispielsweise des Ausstellungsbereiches K4 des Künstlerhauses zur Verfügung.

Begründung:

Die bislang von der Kultur-Verwaltung diskutierten Vorschläge berücksichtigen nicht ausreichend die Vorgabe des Stadtrates, das Kunsthaus und die Fränkische Galerie angemessen unterzubringen. Es sind zeitnah klare Vorgaben für die Nutzung nötig, um die Baumaßnahmen starten zu können. Eine Verschiebung der Entscheidung ist damit nicht effektiv.

Der Antrag der CSU-Fraktion wurde mit 36:30 Stimmen beschlossen.